Assanges Berufungsantrag wird vom Obersten Gericht angenommen

Wikileaks Mitbegründer Julian Assange darf Berufung beantragen gegen die Auslieferung nach Schweden. Dort droht eine weitere „Abschiebung“ in die USA wo er mit Sicherheit keine unbefangene Verurteilung erwarten kann. Die Anhörung ist auf den 1. Februar 2012 gesetzt worden.

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